Tagesmutter Verena Risse

Betreuungskosten

Ich betreue Ihr Kind zum Basis-Stundensatz für Kindertagespflegepersonen des Landkreises Wesermarsch:

  • 6,92 € pro Stunde in der Hauptzeit: Montag - Freitag von 8 - 16 Uhr
  • 8,78 € pro Stunde in den Randzeiten: Montag - Freitag von 6 - 8 sowie 16 - 22 Uhr
  • Übernachtungen und Wochenendbetreuung wird in Ausnahmefällen nach Bedarf angeboten und in jedem Fall gesondert abgerechnet

Das Betreuungsentgeld beinhaltet Kosten für Betreuung, Bastelmaterialien, Kosten für neues Spielzeug, Betriebskosten, sowie Beiträge zur Versicherung (Renten-, Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung).

Windeln und Babynahrung (Flaschen oder Gläschen) sind von den Eltern mitzubringen.

Außergewöhnliche Kosten (z.b. für Kost, Eintrittsgelder, Ausflüge) werde ich im Vorfeld mit Ihnen abstimmen und separat abrechnen.

Verpflegungskosten

Sicher haben Sie bereits in meinem Konzept gelesen, dass es bei mir zusätzlich zu Frühstück und Mittagessen für alle Kinder täglich frisches Obst, andere gesunde Knabbereien oder auch mal einen Joghurt gibt. Ebenso können die Kinder gesunde Saftschorlen, Wasser oder Tees trinken. Auf Wunsch kann ich auch jedem Kind ein zahngesundes Frühstück und täglich frisch gekochtes Mittagessen anbieten.

Die Kosten für diesen Service variieren natürlich. Daher treffe ich hierüber mit allen Eltern eine individuelle Vereinbarung. Sprechen Sie mich einfach darauf an.

Eltern mit geringeren Einkommen haben möglicherweise auch Anspruch auf eine finanzielle Förderung im Rahmen der Teilhabe an gemeinsamen Mittagessen. In diesen Fällen kann - nach Genehmigung durch das Amt - ein Teil der Kosten auch über die so genannte Bildungskarte abgerechnet werden.

Mögliche Kostenübernahme *

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich beim zuständigen Landkreis Wesermarsch einen „Antrag auf Übernahme der Kosten der Kindertagespflege“ zu stellen. Die Höhe der Kostenübernahme kann abhängig vom Einkommen der Eltern und Umfang der Betreuung bis zu 100% der Betreuungskosten betragen.

Hierbei gilt die jeweils aktuelle Satzung des Landkreises Wesermarsch über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege, die auch die selbst zu leistenden, einkommensabhängigen Kostenbeiträge regelt (siehe §4 Abs. 3).
Den Antrag und die Satzung finden Sie hier.

Im Falle eines Antrags auf Kostenübernahme muss der Betreuungsvertrag mit dem Antrag an das zuständige Jugendamt eingereicht werden und ich bin verpflichtet die Betreuungsstunden gegenüber dem Jugendamt abzurechnen.

Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung und erkläre ihnen persönlich das notwendige Vorgehen.

* Alle Angaben ohne Gewähr!

 

Betreuungszeiten

Ich betreue in der Kernzeit von
Montag - Freitag
von 8:00 - 16:00 Uhr.

Aber zusätzlich ist auch in den Randzeiten Mo-Fr von
6 - 8 Uhr und 16 - 22 Uhr
eine Betreuung problemlos möglich.

An Feiertagen oder Wochenenden findet die Betreuung nur in Notfällen statt.

Bitte kontaktieren Sie mich.

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